Bitte bedenken Sie, das diese Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Bearbeitungszeit von ca. 2 bis 6 Wochen bedarf. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit der Waffensachkunde zu tun und wird für die Waffensachkunde nicht benötigt.
Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigungnicht ersetzen.
- NEU - Anträge können Sie bei den Waffen-Behörden Online abrufen! Kreisverwaltungen usw. ---Anträge ca. 2-6 Wochen
(Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 32 der 1. SprengV.)